Vor dem Arbeitsrichter

"Was machen Sie eigentlich?"

Kläger scheitert vor dem Arbeitsgericht: Keine rückwirkende Beförderung


Ein städtischer Angestellter wollte vor dem Arbeitsgericht rückwirkend eine Beförderung einklagen - und ist gescheitert.

Ein städtischer Angestellter wollte vor dem Arbeitsgericht rückwirkend eine Beförderung einklagen - und ist gescheitert.

"Und jetzt geht's los. Ich weiß noch nicht einmal, was sie machen", sagt Richter Veit Zitzmann zum Kläger am Donnerstagmorgen. "Ich habe noch nie eine so dünne Eingruppierungsklage vor mir gehabt", fügt er hinzu und hebt das Papiergeheft wie zum Beweis hoch. Bereits im Oktober hatten sich der städtische Angestellte als Kläger und Bürgermeisterin Karin Bucher mit Personalchef André Schille vor dem Arbeitsgericht in Cham getroffen. Damals scheiterte eine gütliche Einigung an der Prinzipienreiterei des Klägers.

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