Vor dem Amtsgericht
Moralisch auf unterster Stufe
12. März 2020, 17:26 Uhr aktualisiert am 13. März 2020, 17:02 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Juristisch zählt eine falsche Verdächtigung nicht zur Schwerkriminalität. Moralisch aber stehen solche Taten, die gerade Hochkonjunktur haben, auf allerunterster Stufe. Denn sie können Karrieren und Leben zerstören. Gerade, wenn es sich bei den zu Unrecht Beschuldigten um Polizeibeamte handelt. Wie in einem Fall, der sich im Juli vergangenen Jahres in Bad Kötzting zugetragen hat.
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