Vor dem Amtsgericht

Moralisch auf unterster Stufe

Zwei Männer beschuldigen einen Polizeibeamten zu Unrecht der Gewaltanwendung


Wegen falscher Verdächtigung muss ein 32-Jähriger ins Gefängnis.

Wegen falscher Verdächtigung muss ein 32-Jähriger ins Gefängnis.

Juristisch zählt eine falsche Verdächtigung nicht zur Schwerkriminalität. Moralisch aber stehen solche Taten, die gerade Hochkonjunktur haben, auf allerunterster Stufe. Denn sie können Karrieren und Leben zerstören. Gerade, wenn es sich bei den zu Unrecht Beschuldigten um Polizeibeamte handelt. Wie in einem Fall, der sich im Juli vergangenen Jahres in Bad Kötzting zugetragen hat.

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