Bestellt, aber nicht bezahlt:

Cybercrime im Vorgarten

Landshuter (37) kommt mit Bewährungsstrafen davon


"Ein Mausklick und schon ist's passiert", sagte Richter Christian Lederhofer bei der Urteilsbegründung. Im Internet lasse es sich nun mal leichter betrügen.

"Ein Mausklick und schon ist's passiert", sagte Richter Christian Lederhofer bei der Urteilsbegründung. Im Internet lasse es sich nun mal leichter betrügen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Er nannte sich Liane Schuhbeck, Cedric Wendl oder Norman Buchner. 82 Alias-Namen listete die Anklageschrift für David D.* auf. Unter Verwendung nicht existenter Personalien hatte der 37-jährige Landshuter Elektrogeräte, Klamotten und zwei Paar Lederschuhe im Gesamtwert von exakt 14 005,68 Euro im Internet bestellt - die Staatsanwaltschaft legte ihm 61 Fälle des vollendeten und 54 Fälle des versuchten gewerbsmäßigen Computerbetrugs, jeweils in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten zur Last. Das Schöffengericht mit Christian Lederhofer verurteilte D. gestern unter Einbeziehung diverser Vorstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten und einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt unter anderem aufgrund der Tatsache, dass der 37-Jährige bereits unmittelbar nach seiner Festnahme der Polizei gegenüber "die Hosen heruntergelassen hatte", wie es Verteidiger Dr. Thomas Krimmel in seinem Plädoyer formuliert hatte.

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