Aus dem Landgericht:

Mehr Kind als Mann

Syrer wütete wiederholt in Asylbewerberunterkunft: Unterbringung angeordnet


Der Fall von Adil A. wurde vor der Jugendkammer verhandelt.

Der Fall von Adil A. wurde vor der Jugendkammer verhandelt.

Von Redaktion Landshut Stadt

Schreien, schlagen, spucken und mit Tellern werfen: Das sind die Folgen der geistigen Behinderung von Adil A.*, unter denen zwischen Mai 2018 und Februar 2019 seine Mitbewohner in der Asylbewerberunterkunft an der Niedermayerstraße zu leiden hatten. Der 36-jährige Syrer weiß sich aufgrund seiner Intelligenzminderung in Konfliktsituationen nicht anders zu verhalten, als auszuflippen. Und so verpasste er einem Zehnjährigen schon mal eine Ohrfeige, als er nicht mehr mit den Kindern Fußball spielen durfte. Wie schwer sich A. in der Realität zurechtfindet, zeigte auch sein letztes Wort in dem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht vergangenen Montag: Er hätte gerne eine Arbeit, sagte A. Die Höhe des Gehalts sei ihm egal. Die Jugendkammer folgte den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.

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