Unfall auf A 93 mit tödlichem Ausgang - Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Fahrer

Gänsehaut im Gerichtssaal


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Tragischer Fall vor Gericht (Symbolbild)

Von Redaktion Hallertau

Ein damals 23-jähriger Lagerist hatte im Mai 2017 auf der A 93 nachts gegen 1.15 Uhr einen folgenschweren Unfall verursacht und handelte sich damit eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Da er zum Verhandlungstermin im Juli dieses Jahres nicht erschienen war, erging ein Vorführungshaftbefehl gegen ihn.

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