Landgericht: Fußtritt im Tanzlokal

Tötungsvorsatz nicht nachweisbar

36-Jähriger wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt


Auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil vor dem Landgericht.

Auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil vor dem Landgericht.

Von Redaktion Landshut Stadt

Möglicherweise war es ein falsch verstandener Gesichtsausdruck. Was genau dazu geführt hat, dass der bis dato unbescholtene Leonas L.* in den frühen Morgenstunden des 8. Dezembers 2018 in einem Landshuter Tanzlokal einen weiteren Gast in den Schwitzkasten genommen und ihm einen Fußtritt gegen den Kopf verpasst hat, stand auch nach zwei Verhandlungstagen vor dem Landgericht nicht fest.

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