Aus dem Landgericht

Landshuter bestreitet Drogenhandel mit Waffen


Ein Butterflymesser nebst Totenkopf im selben Raum wie Marihuana und Haschisch: Diese Kombination könnte den Angeklagten teuer zu stehen kommen.

Ein Butterflymesser nebst Totenkopf im selben Raum wie Marihuana und Haschisch: Diese Kombination könnte den Angeklagten teuer zu stehen kommen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Über Geschmack lässt sich streiten. Tatsache aber ist, dass Martin M. durch ein "morbides Deko-Objekt" in eine äußerst missliche Lage geraten ist. Der 32-jährige Landshuter hatte ein Butterflymesser neben einem Totenkopf arrangiert. Dass sich darüber hinaus auch noch Marihuana und Haschisch in dem Raum befanden, führte zu einer "unguten Kombination", wie Vorsitzender Richter Ralph Reiter es formulierte, die ihn gleich mal in einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren katapultiert: M. muss sich seit Montag vor der sechsten Strafkammer des Landgerichts unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen verantworten.

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