Nicht nachweisbar

"Raser-Urteil" von Regensburg in zweiter Instanz aufgehoben

Ein illegales Autorennen in der Kirchmeierstraße war nicht nachweisbar


Zwei junge Männer waren vergangenes Jahr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Doch um ein illegales Autorennen soll es sich nicht gehandelt haben.

Zwei junge Männer waren vergangenes Jahr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Doch um ein illegales Autorennen soll es sich nicht gehandelt haben.

Zwei Autofahrer im Alter von 33 und 24 Jahren sollen sich im Oktober vergangenen Jahres mit ihren BMWs in der Kirchmeierstraße ein illegales Autorennen geliefert haben, bei dem sie streckenweise mit 150 Stundenkilometern unterwegs waren. Dafür wurden sie vom Strafrichter des Amtsgerichts Regensburg zu empfindlichen Geldstrafen und mehrmonatigen Fahrverboten verurteilt. Zudem wurde das Fahrzeug des 33-Jährigen, das einen Zeitwert von 25.000 Euro hat, eingezogen. Da beide Angeklagte gegen dieses Urteil Berufung einlegten, gab es am Donnerstag ein Wiedersehen vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Robert Rösl.

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